Die Tollwutimpfung finden sie im EU-Heimtierausweis im Bereich V. "vaccination against rabbies".

Wie bei allen anderen Impfungen dürfen Eintragungen in diesem Bereich ausschließlich durch einen Tierarzt erfolgen. Seit Anfang 2015 werden diese Eintragungen im Bereich Tollwut auch laminiert/foliert, so dass Änderungen erschwert/verhindert werden sollen.

Bei Urlaubsfahrten bzw. Fahrten ins Ausland sollten sie darauf achten, dass die letzte Tollwutimpfung am Tag des Grenzübertritts nicht länger als 12 Monate her ist. Bezüglich weiterer Impfungen gibt es länderspezifische Vorschriften. Bitte informieren sie sich vor einer Reise ins Ausland unbedingt selbst über die nationalen Bestimmungen des Landes, in das sie reisen möchten.

Bei der Einreise von Hunden nach Deutschland gilt: Die letzte Tollwutimpfung darf nicht älter als 12 Monate sein. Eine Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor dem Tag der Einreise (Impfdatum und Reisedatum nicht mitgerechnet) erfolgt sein, so dass der Impfstoff auch den Wirkungsgrad erreicht und der Körper des Hundes einen entsprechenden Titter aufgebaut hat.

Hieraus ergibt sich auch für einreisenden Welpen ein Mindestalter von 15 Wochen. Eine Tollwutimpfung kann bei Welpen erst mit 12 Wochen erfolgen, da vorher der Körper des Welpen den Impfstoff nicht verarbeiten und einen Titter aufbauen kann. Rechnerisch ergibt sich dann: 12. Lebenswoche plus 3 Wochen Quarantäne ergeben 15 Lebenswochen bis zum frühesten Ausreisetermin.

Bitte vergleichen Sie immer die Daten der Impfung mit dem Geburtsdatum und dem Einreisedatum und berechnen Sie damit die Fristen. Nur wenn diese eingehalten wurden kann ihr Hund legal nach Deutschland eingereist sein.