Auf den Seiten 3 und 4 des EU-Heimtierausweises finden sie die Daten zum aktuellen Besitzer des Hundes und die "persönlichen" Daten des Hundes.
Bitte achten sie darauf, dass sie diese Daten sorgfältig ausgefüllt haben. Nur so können sie nachweisen, dass sie der aktuelle Hundehalter sind und den Hund berechtigt ins In-/Ausland ein-/ausführen.
Sinnvoll ist es weiterhin ein aktuelles Foto des Hundes einzukleben, damit der Hund zusätzlich charakterisiert ist.
Eintragungen zum Hundehalter dürfen sie selbst im Ausweis vornehmen. Auch der Hundename darf von Ihnen eingetragen bzw. geändert werden. Die weiteren Daten zum Hund (Geschlecht, Geburtsdatum, etc.) sollten vom ausstellenden Tierarzt bereits eingetragen sein und dürfen nicht verändert werden.