Nicht ganz alltäglich ist es für einen Tierschutzverein das Veterinäramt in seiner Arbeit zu unterstützen. Meist sind wir als Verein auf die Hilfe des Veterinäramtes angewiesen, in diesem besonderen Fall war es einmal umgekehrt.

Durch aufmerksame Nachbarn wurde uns ein Hund gemeldet, welcher seit langer Zeit offenbar ein Geschwür mit sich schleppte. Das Geschwulst war bereits so weit ausgebildet, dass es beim Laufen des Hundes fast auf dem Boden schliff und beim Treppensteigen auf jeder Stufe aufschlug.

Offenbar waren finanzielle Engpässe des Hundehalters Grund für dessen Untätigkeit hinsichtlich einer tierärztlichen Inanspruchnahme bzw. Operation. Um dem Hund zu helfen und weitere Qualen zu ersparen wurde, nach Rücksprache mit dem Veterinäramt und dort dann kurzfristig, schriftlich erlassener Wegnahmeverfügung und Ausführungsanordnung an uns, der Hund von uns in Obhut genommen und der Tierklinik vorgestellt. Dort wurde dieser unverzüglich operiert und ein, inzwischen knapp 5kg schwerer, Tumor entfernt.

Zuvor hatte das Veterinäramt bereits allerdings dem Halter mehrfach schriftlich verfügt, dass dieser den Hund einem Tierarzt vorzustellen habe - leider ohne Erfolg.

Aus Datenschutzgründen (Wiedererkennbarkeit des Hundes) haben wir die Bilder im Kopfbereich des Hundes elektronisch verfremdet.